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Abfallanlieferungen für Gewerbebetriebe
Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall zur Beseitigung ist andienungspflichtig und den Landkreisen Dachau und Fürstenfeldbruck zu überlassen. Eine Entsorgung außerhalb der beiden Landkreise ist nicht zulässig. Die Entsorgung erfolgt in den Landkreisen Dachau und Fürstenfeldbruck über die gebührenpflichtige Restabfalltonne mit 14-tägiger Leerung. Im Landkreis Fürstenfeldbruck können über den Abfallwirtschaftsbetrieb auch Container zur Verfügung gestellt werden. Direktanlieferung von brennbaren Gewerbeabfällen zur Beseitigung Der angelieferte Abfall wird beim AHKW gewogen. Bei Anlieferungen unter 100 kg wird ein Pauschalbetrag, bei Anlieferungen ab 100 kg nach tatsächlichem Gewicht abgerechnet. Der Anlieferer erhält über die Anlieferungsmenge oder den Pauschalbetrag einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises. Direktanlieferung von nicht brennbaren Gewerbeabfälle zur Beseitigung Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Abfällen häufig um besonders überwachungsbedürftige Abfälle handelt (etwa Eternit, Glasfaser-, Mineralfaserisolierungen, verunreinigtes Erdreich) und somit spezielle Anforderungen an den Transport und die Verpackung einzuhalten sind (Beispiel Eternit: Das Material muss angefeuchtet und in sog. Big Bags verpackt sein!). Der angelieferte Abfall wird auf der Reststoffdeponie Jedenhofen gewogen. Bei Anlieferungen unter 100 kg wird ein Pauschalbetrag, bei Anlieferungen ab 100 kg nach tatsächlichem Gewicht abgerechnet. Der Anlieferer erhält über die Anlieferungsmenge oder den Pauschalbetrag einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises.
Weitere Informationen zum Thema Gewerbeabfall und Gebühren erhalten Sie Energetische Verwertung beim AHKW Geiselbullach: Abfallanlieferungsmöglichkeiten für Privathaushalte Bei Abfällen aus privaten Haushalten (Restmüll, Sperrmüll und Haushaltsauflösung) handelt es sich um andienungspflichtige Abfälle, die den Landkreisen Dachau und Fürstenfeldbruck zu überlassen sind. Abfälle aus Haushaltsauflösungen oder Renovierungen: Hausmüll: Sperrmüll: Weitere Informationen rund um das Thema Abfall, Wertstoffe und Gebühren erhalten Sie
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Öffnungszeiten: Abfallheizkraftwerk Geiselbullach Mo -Do 7:00 - 15:40 Uhr Freitag 7:00 - 12:00 Uhr
Informationen in PDF-Format
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Gemeinsames Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft Anstalt des öffentlichen Rechts der Landkreise Fürstenfeldbruck und Dachau |
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