Verwertung von Gewerbeabfällen
Daseinsvorsorge für die Wirtschaft
Auch Gewerbe und Industrie brauchen Entsorgungssicherheit. Nicht stofflich verwertbare Produktionsreste, Abfälle bei der Gebäudesanierung oder -aufstockung oder Sortierreste aus Recyclinganlagen: wir halten der regionalen Wirtschaft den Rücken frei. Mit industriefreundlichen Öffnungszeiten und zügiger Abwicklung der Formalitäten. Als Entsorgungsfachbetrieb sind wir verlässlicher und kompetenter Partner der lokalen Wirtschaft und Backbone der regionalen Entsorger.
Anlieferung brennbarer und nicht brennbarer Abfälle
Brennbare Abfälle zur Verwertung können direkt am Kraftwerk Geiselbullach angeliefert werden. Nicht brennbare Abfälle zur Beseitigung – wie festgebundener Asbest und KMF – sind den zuständigen Landkreisen zu überlassen, Informationen hierzu erteilen die Abfallwirtschaftsbetriebe.
Direktanlieferung von nicht brennbaren Gewerbeabfälle zur Beseitigung:
Nicht brennbare Gewerbeabfälle zur Beseitigung aus den Landkreisen Dachau (etwa Eternit oder Künstliche Mineralfasern (KMF) in kleinen Mengen) können auf der Reststoffdeponie Jedenhofen (DK II) der GfA gebührenpflichtig angeliefert werden. Im Landkreis Fürstenfeldbruck steht für die Annahme von nicht brennbaren Abfällen die landkreiseigene Bauschuttdeponie Jesenwang zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Abfällen häufig um besonders überwachungsbedürftige, nachweispflichtige Abfälle handelt (etwa Eternit, Glasfaser-, Mineralfaserisolierungen) und somit spezielle Anforderungen an den Transport und die Verpackung einzuhalten sind. Eternit ist angefeuchtet in Asbest-Big-Bags verpackt anzuliefern, KMF wird nur in entsprechenden KMF-Säcken angenommen. Diese Verpackungsmaterialen (Bigbags und KMF-Säcke) können Sie an der Deponie Jedenhofen erwerben, deren Bezahlung ist ausschließlich mit EC-Karte möglich. Bei einer gewerblichen Liefermenge von mehr als 2 t pro Jahr über alle Sorten ist jeweils ein Entsorgungsnachweis für besonders überwachungsbedürftige Abfälle (gebührenpflichtig) erforderlich, der ggf. behördlich bestätigt werden muss. Der Entsorgungsnachweis ist bei der GfA elektronisch einzureichen.
Der angelieferte Abfall wird auf der Reststoffdeponie Jedenhofen gewogen. Bei Anlieferungen unter mit einem Fahrzeuggesamtgewicht kleiner 5 t und einer Anlieferung kleiner gleich 100 kg wird ein Pauschalbetrag, bei Anlieferungen ab 100 kg nach tatsächlichem Gewicht abgerechnet. Bei einem Fahrzeuggesamtgewicht zwischen 5 t und 30 t wird kleiner gleich 200 kg, sowie Fahrzeuggesamtgewicht größer gleich 30 t kleiner gleich 400 kg ein entsprechender Pauschalbetrag abgerechnet – siehe Aushang bei der GfA-Waage Der Anlieferer erhält über die Anlieferungsmenge oder den Pauschalbetrag einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises.
Direktanlieferung von brennbaren Gewerbeabfällen zur Beseitigung:
Gemäß KrWG § 6 gibt es die Abfallhierachie als gesetzliche Verpflichtung, d.h. für gewerbliche Anlieferer ist sonstige Verwertung vor Beseitigung vorgeschrieben.
Die Gewerbeabfallverordnung enthält Anforderungen zur Getrenntsammlung und Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen. Es sollen Fraktionen gewerblicher Siedlungsabfälle getrennt gesammelt, befördert und durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Recycling verwertet werden.
Weiterhin hat sich die GfA zur Klärung dieser Frage der Umsatzsteuerpflicht von gewerblichen Abfällen an Steuerrechtsexperten gewandt. Leistungen der GfA, die im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft stehen, unterliegen der Umsatzsteuer. Da die Entsorgung Ihrer Abfälle zur Verwertung auch in anderen Behandlungsanlagen möglich ist und keiner Andienpflicht unterliegen, muss die GfA Umsatzsteuer erheben.
Für Sie als Kunde bedeutet dies, dass Sie für Abfallanlieferungen künftig keinen Gebührenbescheid von den Landkreisen, sondern eine Rechnung für die energetische Verwertung von der GfA erhalten.
Energetische Verwertung im Kraftwerk Geiselbullach:
Verwerten ist besser als Beseitigen. Und im Übrigen gesetzlich geboten. Damit wir diesen Service bieten können, sind wir darauf angewiesen, dass unsere Ausschlusskriterien eingehalten werden, was eine konsequente Getrennthaltung erfordert. Bitte achten Sie daher auf:
- den Abfall zur energetischen Verwertung ist an der Anfallstelle von den Gewerbeabfällen zur Beseitigung (Restmülltonne über die Landkreise) getrennt zu halten
- die Abfallhierarchie gemäß KrWG einzuhalten.
Vor der Annahme von Abfällen zur energetischen Verwertung ist das Formular „Einverständniserklärung zum Elektronischen Rechnungsversand“ (siehe Downloads unter dem Kontaktreiter) und der Gewerbeschein per Mail an faktura(at)gfa-online.com einzureichen oder Beides bei der Erstanlieferung an der Waage vorzulegen.
Der angelieferte Abfall wird beim AHKW gewogen. Bei Anlieferungen unter mit einem Fahrzeuggesamtgewicht kleiner 5 t und einer Anlieferung kleiner gleich 100 kg wird ein Pauschalbetrag, bei Anlieferungen ab 100 kg nach tatsächlichem Gewicht abgerechnet. Bei einem Fahrzeuggesamtgewicht zwischen 5 t und 30 t wird kleiner gleich 200 kg, sowie Fahrzeuggesamtgewicht größer gleich 30 t kleiner gleich 400 kg ein entsprechender Pauschalbetrag abgerechnet – siehe Aushang bei der GfA-Waage
Weitere Informationen zum Thema Gewerbeabfall und Gebühren erhalten Sie:
Öffnungszeiten:
AHKW Geiselbullach
Josef-Kistler-Weg 22
D-82140 Olching
Mo – Do.: 07.00 – 15:40 Uhr
Freitag: 07:00 – 12:00 Uhr
Deponie Jedenhofen
Eichenstr. 12
D-85256 Jedenhofen
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr
Zusätzlich ist die Deponie am zweiten Samstag im Mai, Juli und Oktober von 8.00 – 12.00 Uhr geöffnet.
Die Deponie ist jeweils am letzten Dienstag im Dezember, am ersten Dienstag im Jahr sowie am Faschingsdienstag geschlossen.