Josef Kistler Weg 22 | 82140 Olching
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Abfälle aus Gewerbebetrieben

Verwertung von Gewerbeabfällen

Daseinsvorsorge für die Wirtschaft

Auch Gewerbe und Industrie brauchen Entsorgungssicherheit. Nicht stofflich verwertbare Produktionsreste, Abfälle bei der Gebäudesanierung oder -aufstockung oder Sortierreste aus Recyclinganlagen: wir halten der regionalen Wirtschaft den Rücken frei. Mit industriefreundlichen Öffnungszeiten und zügiger Abwicklung der Formalitäten. Als Entsorgungsfachbetrieb sind wir verlässlicher und kompetenter Partner der lokalen Wirtschaft und Backbone der regionalen Entsorger.

Anlieferung brennbarer und nicht brennbarer Abfälle

Brennbare Abfälle zur Verwertung können direkt am Kraftwerk Geiselbullach angeliefert werden, brennbare Abfälle zur Beseitigung sind den zuständigen Landkreisen zu überlassen, Informationen hierzu erteilen die Abfallwirtschaftsbetriebe. Für die Beseitigung mineralischer Abfälle stehen die Deponien Jesenwang und Jedenhofen zur Verfügung.

Direktanlieferung von nicht brennbaren Gewerbeabfälle zur Beseitigung:

Nicht brennbare Gewerbeabfälle zur Beseitigung aus den Landkreisen Dachau (etwa Eternit oder Künstliche Mineralfasern (KMF) in kleinen Mengen) können auf der Reststoffdeponie Jedenhofen der GfA gebührenpflichtig angeliefert werden. Im Landkreis Fürstenfeldbruck steht für die Annahme von nicht brennbaren Abfällen die landkreiseigene Bauschuttdeponie Jesenwang zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Abfällen häufig um besonders überwachungsbedürftige, nachweispflichtige Abfälle handelt (etwa Eternit, Glasfaser-, Mineralfaserisolierungen, verunreinigtes Erdreich) und somit spezielle Anforderungen an den Transport und die Verpackung einzuhalten sind. Eternit ist angefeuchtet in Asbest-Big-Bags verpackt anzuliefern, KMF wird nur in entsprechenden KMF-Säcken angenommen. Diese Verpackungsmaterialen (Bigbags und KMF-Säcke) können Sie an der Deponie Jedenhofen erwerben, deren Bezahlung ist ausschließlich mit EC-Karte möglich. Bei einer gewerblichen Liefermenge von mehr als 2 t pro Jahr ist ein Entsorgungsnachweis für besonders überwachungsbedürftige Abfälle (gebührenpflichtig) erforderlich, der behördlich bestätigt werden muss. Der Entsorgungsnachweis ist bei der GfA elektronisch einzureichen.

Der angelieferte Abfall wird auf der Reststoffdeponie Jedenhofen gewogen. Bei Anlieferungen unter mit einem Fahrzeuggesamtgewicht kleiner 5 t und einer Anlieferung kleiner gleich 100 kg wird ein Pauschalbetrag, bei Anlieferungen ab 100 kg nach tatsächlichem Gewicht abgerechnet. Bei einem Fahrzeuggesamtgewicht zwischen 5 t und 30 t wird kleiner gleich 200 kg, sowie Fahrzeuggesamtgewicht größer gleich 30 t kleiner gleich 400 kg ein entsprechender Pauschalbetrag abgerechnet – siehe Aushang bei der GfA-Waage Der Anlieferer erhält über die Anlieferungsmenge oder den Pauschalbetrag einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises.

Direktanlieferung von brennbaren Gewerbeabfällen zur Beseitigung:

Brennbare Gewerbeabfälle aus dem Landkreis Dachau können direkt beim Abfallheizkraftwerk Geiselbullach angeliefert werden. Aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck ist die Direktanlieferung gem. der Abfallwirtschaftssatzung nur für die brennbaren Bestandteile von Baustellenabfällen möglich.

Bei Neukunden oder Adressänderungen ist ein gültiger Personalausweis, ein Gewerbeschein oder Handwerkerkarte vorzulegen.

Der angelieferte Abfall wird beim AHKW gewogen. Bei Anlieferungen unter mit einem Fahrzeuggesamtgewicht kleiner 5 t und einer Anlieferung kleiner gleich 100 kg wird ein Pauschalbetrag, bei Anlieferungen ab 100 kg nach tatsächlichem Gewicht abgerechnet. Bei einem Fahrzeuggesamtgewicht zwischen 5 t und 30 t wird kleiner gleich 200 kg, sowie Fahrzeuggesamtgewicht größer gleich 30 t kleiner gleich 400 kg ein entsprechender Pauschalbetrag abgerechnet – siehe Aushang bei der GfA-Waage Der Anlieferer erhält über die Anlieferungsmenge oder den Pauschalbetrag einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises.

Energetische Verwertung im Kraftwerk Geiselbullach:

Verwerten ist besser als Beseitigen. Und im Übrigen gesetzlich geboten. Damit wir diesen Service bieten können, sind wir darauf angewiesen, dass unsere Ausschlusskriterien eingehalten werden, was eine konsequente Getrennthaltung erfordert. Bitte achten Sie daher auf:

  • den Abfall zur energetischen Verwertung ist an der Anfallstelle von den Gewerbeabfällen zur Beseitigung getrennt zu halten
  • die Abfallhierarchie gemäß KrWG einzuhalten.

Die Annahme von Abfällen zur energetischen Verwertung prüfen wir individuell. Für die Anlieferung von Abfällen zur energetischen Verwertung ist bei der GfA ein vereinfachter Entsorgungsnachweis je Abfallart einzureichen. Ein Formular erhalten Sie bei uns, rufen Sie uns an.

Weitere Informationen zum Thema Gewerbeabfall und Gebühren erhalten Sie:

Öffnungszeiten:

AHKW Geiselbullach
Josef-Kistler-Weg 22
D-82140 Olching

Mo – Do.:     07.00 – 15:40 Uhr
Freitag:        07:00 – 12:00 Uhr

Deponie Jedenhofen
Eichenstr. 12
D-85256 Jedenhofen

Dienstag:     08:00 – 15:00 Uhr