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Der Olchinger Ferienausschuss lehnt Gewächshäuser für Tomaten ab. Die Befürworter geben das Vorhaben noch nicht verloren.

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Ein Nein mit Hintertür

von Gerhard Eisenkolb – Süddeutsche Zeitung vom 19.08.2011

Der Ferienausschuss des Olchinger Stadtrates hat am Donnerstagabend einstimmig eine Bauvoranfrage für eine bis zu 20 Hektor große Gewächs-hausanlage für Tomaten neben den Müllverbrennungsöfen der beiden Land-kreise Fürstenfeldbruck und Dachau abgelehnt. Da die Glashäuser mit der Abwärme des Gemeinsamen Kommunalunternehmens für Abfallwirtschaft (GfA) beheizt werden sollen und für den Gemüseanbau auch Kohlendioxid aus den Abgasen der Müllöfen in den Glashäusern eingesetzt werden könnte, hielten sich in der Debatte Befürworter und Gegner die Waage.

Während Bürgermeister Andreas Magg (SPD) die „Tomatenfabrik“ weiter strikt ablehnt, sagte Ewald Zachmann (FWO), der Standort sei prädestiniert für einen solchen Betrieb. Das Areal werde nur mit einer Glasfläche überdacht und nicht bebaut, so Zachmann weiter. Zudem sei es sinnvoll, Gemüse an seinem sol-chen Standort auf die Weise anzubauen, wie es der Antragsteller Franz Pastari aus Schwabhausen plane. Für eine solche Anlage gebe es keinen geeigne-teren Standort in Olching. Zachmanns Fazit lautete: Das Bauvorhaben sei abzulehnen, gleichzeitig solle die Stadt aber ihre Bereitschaft zur Mitwirkung signalisieren, um einen Beitrag zur Lösung der Probleme mit dem Standort des GfA zu leisten. Dazu gehört für Olching vor allem die Frage der Zufahrt. Die Müll-Lastwagen fahren über städtische Straßen. Alle Versuche, eine Anbindung des GfA an die Stuttgarter Autobahn oder die B 471 zu schaffen, scheiterten laut Zachmann am Nachbarlandkreis Dachau.

Karl Schwojer (CSU) beharrte darauf, die Gewächshäuser aus baurechtlichen Gründen abzulehnen. Es gebe bereits zu viel Verkehr in der Stadt, genug Tomaten in Europa und die Olchinger hätten nichts von der Ansiedlung des Gartenbaubetriebs. Schwojers Gegenvorschlag lautete, anstelle von Glas-häusern einen weiteren Erholungssee anzulegen. Davon hätten die Olchinger mehr.

Mit Verweis auf die Energiewende bezeichnete es Karin Stürzer (CSU) dagegen als falsch, die Abwärme der Müllöfen weiter ungenutzt in die Luft zu blasen, nur weil man es nicht schaffe, die erforderliche Verkehrsanbindung für das GfA sicherzustellen. Sie sei grundsätzlich dafür, neben den Müllöfen und der Klär-anlage ein Gewerbegebiet zu schaffen. Die Glashäuser seien nicht hässlicher als das Gewerbegebiet Gada in Bergkirchen in unmittelbarer Nachbarschaft. Karin Stürzer stimmte nur gegen die Voranfrage, weil den Geiselbullachern kein zusätzlicher Verkehr zuzumuten sei. Die Zeit der beschaulichen, klein-bäuerlichen Landwirtschaft hielt Stürzer, deren Mann einen Gutshof bewirt-schaftet, für abgelaufen.

Laut Magg spielt für die baurechtliche Beurteilung des Vorhabens die Zahl von Fahrzeugen keine Rolle. Er wies darauf hin, dass sich der Interessent nicht mit dem Hinweis auf die Privilegierung von Gartenbaubetrieben über die Plan-ungshoheit der Stadt hinwegsetzen könne. Der Bürgermeister sprach von einem Industriebetrieb, der mit einer nachhaltigen Landwirtschaft nichts zu tun habe.

Peter Knoll (FW-GEO) bezweifelte, dass diese Argumentation in einem Rechtsstreit bestehen würde. Auch Zachmann wies darauf hin, dass laut gültigem Bebauungsplan neben dem GfA eine Erwerbsgärtnerei zulässig sei. Allerdings mit der Einschränkung, dass Glas- und Freiflächen des Betriebes in einem angemessenen Verhältnis stehen. Der Bebauungsplan war 1988 erlassen worden, um die Ansiedlung eines Industriebetriebs zu verhindern, der mit der Abwärme Salzschlacke aus der Aluminiumverarbeitung aufbereiten wollte.

Die Sicht der Verwaltung referierte Stephanie Kulosa, die Zachmanns Interpretation bestätigte. Der Bebauungsplan sei vor 23 Jahren aufgestellt worden, um die Ansiedlung von Gewerbe zu verhindern. Wegen des gewerblichen Charakters sei eine Anlage mit bis zu 20 Hektar unter Glas nicht mehr privilegiert, das habe das Amt für Landwirtschaft als für die Privilegierung zuständige Fachbehörde bestätigt. Ein weiterer Ablehnungsgrund sei die Zersiedelung der Landschaft im Graßlfinger Moos infolge der Größe. Eine Glasfläche von 20 Hektar bewertete Kulosa als tiefgreifenden Eingriff in die Landschaft. Ein solches Vorhaben sei nur in einem Gewerbe- oder Sondergebiet zulässig.

2011-08-21 SZ DAH II